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Weingut Sonnenhof, Martin & Joachim Fischer

Weingut Sonnenhof, Martin & Joachim Fischer
Sonnenhof 2
71665 Vaihingen/Enz-Gündelbach

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Telefon:07042 818880
Fax:07042 818886
E-Mail:info@weingutsonnenhof.de
Web:www.weingutsonnenhof.de

Weine vom Weingut SONNENHOF-Weine in Württemberg

Das Weingut SONNENHOF ist ein Familienweingut, beheimatet in Vaihingen/Enz-Gündelbach, mitten im idyllischen Stromberggebiet. Gündelbach liegt am Fuße des Wachtkopfes. Vor Jahrhunderten haben hier schon die Mönche des Klosters Maulbronn Reben an den sonnendurchfluteten Südhängen angepflanzt.

Bewirtschaftet wird das Weingut heute von Martin und Joachim Fischer. Die Weinbautradition in der Familie ist bis in das Jahr 1522 zurückzuverfolgen, das Weingut in der heutigen Form wurde 1972 gegründet.

Seither ist es das Bestreben der Familie qualitativ hochwertige Weine zu erzeugen. Auf fast 80 % der Anbaufläche werden Rotweinsorten, hauptsächlich Lemberger, Trollinger und Spätburgunder angepflanzt. Bei den weißen Sorten sind es Riesling, Grauburgunder und Chardonnay. Außerdem werden einige „Spezialitäten“ wie Muskattrollinger, Gewürztraminer, Muskateller und Regent gekeltert. Seit kurzem sind auch die international bekannten Rebsorten Merlot, Cabernet Sauvignon und Syrah im Anbau.

Steile Südhänge mit Keuperböden, hauptsächlich auf buntem Mergel und Schilfsandstein, bilden die Standorte der Rebstöcke. Das Kleinklima am Gündelbacher Wachtkopf und Hohenhaslacher Kirchberg ist warm und trocken, mit einer langen, für die Reben günstigen Sommer-Vegetationsperiode.

Seit vielen Jahren wird der Ertrag der Reben beim Weingut Sonnenhof durch kurzen Anschnitt der Fruchtruten gezielt gering gehalten. Dazu werden zusätzlich im Sommer noch Trauben im grünen Zustand abgeschnitten und verworfen – die sogenannte „Grüne Lese“. Diese teilweise sehr aufwändigen Maßnahmen bilden die Grundlage für dichte und intensive Weine mit einem ausgeprägten Charakter.

Alle Weine des Weingutes Sonnenhof sind Gutsabfüllungen. Diese Bezeichnung ist die qualitativ höchststehende Angabe des Erzeugers und ist Weingütern vorbehalten. Um Weine als Gutsabfüllung bezeichnen zu können müssen 100 % der Trauben in den eigenen Weinlagen wachsen und im Keller des Weingutes vinifiziert und abgefüllt werden.

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